Ratgeber

Was tun im Trauerfall?

Trotz der emotionalen Belastung, wenn jemand verstirbt, sind bereits in den folgenden Stunden wichtige Schritte einzuleiten. Dazu soll Ihnen diese kleine Orientierungshilfe dienen.

1. Arzt verständigen

Tritt der Sterbefall zuhause ein, verständigen Sie am besten den Hausarzt. Sollte dieser nicht erreichbar sein, verständigen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Sollte der Tod nach einer palliativen Betreuung eintreten, so ist es schon im Vorfeld sinnvoll, sich um die Telefonnummer des Palliativarztes zu kümmern.

Falls der Sterbefall im Krankenhaus, Hospiz, Senioren- oder Pflegeheim eintritt, wird dies automatisch veranlasst.

2. Benachrichtigung von Verwandten

Benachrichtigung der engsten Verwandten, um evtl. noch einmal Abschied zu nehmen (dies kann bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes auch zuhause erfolgen) und weitere Schritte zu besprechen. Sofern eine längere Verabschiedung gewünscht ist, helfen wir Ihnen gerne dabei.

3. Bestatter Ihrer Wahl benachrichtigen

Sie erreichen uns an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr. Unser Bereitschaftsdienst steht Ihnen für Abholungen von zuhause ununterbrochen zur Verfügung. Eine Überführung aus dem Krankenhaus, Hospiz, Senioren- oder Pflegeheim ist immer erst möglich, nachdem der Totenschein ausgestellt ist. Dadurch kann es möglich sein, dass wir erst mit einer Zeitverzögerung überführen können, z.B. wenn der Arzt erst sehr spät kommt oder das Büro im Krankenhaus nicht mehr besetzt ist. Bei diesem Erstkontakt machen wir einen Termin für das Trauergespräch aus und besprechen ggf. die nächsten Schritte.

Wir stehen Ihnen jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung – Tag und Nacht.
Tel.: 02361 / 2 38 36

Wichtige Dokumente und Unterlagen

Ledig
Verheiratet
Verwitwet
Geschieden
Lebenspartnerschaft
Personalausweis
Geburtsurkunde
Heirat­surkunde / Familien­buch / Lebens­partner­schafts­urkunde
Sterbeurkunde Ehegatte/in
Scheidungsurteil

Ledig

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde

Verheiratet

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde / Familienbuch

Verwittwet

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde / Familienbuch
  • Sterbeurkunde Ehegatte/in

Geschieden

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde / Familienbuch
  • Scheidungsurteil

Lebenspartnerschaft

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Familienbuch / Lebenspartnerschaftsurkunde

Wenn eine Ehe im Ausland geschlossen wurde: die offizielle Anerkennung der Eheschließung oder Übersetzung, sämtliche Einbürgerungsunterlagen, Vertriebenenausweis, Registrierschein. Gleiches gilt für Scheidungsurteile im Ausland.

Falls die oben aufgezählten Dokumente nicht auffindbar sind, helfen wir ihnen gerne, diese zu beschaffen!


Zusätzlich sollten Sie Folgendes zum Trauergespräch bereithalten:

Unsere Leistungen

Persönliche Beratung und Betreuung rund um die Uhr

Organisation von Trauerfeiern und Überführungen

Hilfe bei der Wahl der Bestattungsart

Bereitstellung von Särgen, Urnen und individuellem Trauerschmuck

Abschluss von Vorsorgeverträgen

Zusammenstellung von Floristik, Grabschmuck und Trauerkränzen

Was kostet eine Beerdigung und wer muss diese Kosten tragen?

Die Frage nach den Kosten ist nicht pauschal zu beantworten. Sie variieren sehr stark, denn sie sind immer mit den persönlichen Vorstellungen und Wünschen der Hinterbliebenen und der/des Verstorbenen verknüpft. Sie setzen sich zudem aus verschiedenen Positionen und Leistungen zusammen. Da uns die Transparenz bei den Kosten einer Beerdigung sehr wichtig ist, nehmen wir uns gern die Zeit, mit Ihnen detailliert darüber zu sprechen – dies gehört auch in einem Trauergespräch für uns dazu.

1. Die Leistungen des Bestattungsinstituts (Eigenleistungen)

Dies sind u.a. die Kosten für die Überführungen der/des Verstorbenen und ggf. der Asche, die hygienische und kosmetische Versorgung und Einbettung, die Abschiednahme, der Sarg und ggf. die Urne, sämtliche Dienstleistungen zur Erledigung der Formalitäten, Gestaltung und Druck der Trauerpost, Stellung der Trauerhalle, das Ausrichten der Trauerfeier und Beisetzung und vieles mehr.

2. Fremdleistungen und Auslagen

Dies sind die Kosten, die von Dritten in Rechnung gebracht werden und die wir zum großen Teil vorab bezahlen wie z.B. die Gebühren für Personenstandsurkunden und Sterbeurkunden, Arztkosten für die Todesbescheinigung, Kosten für eine Traueranzeige in der Zeitung, Kremationskosten, Blumenschmuck, Beerdigungskaffeetrinken, Musiker/Redner etc.

3. Friedhofsverwaltung und Grabkosten

Diese Gebührenrechnung beinhaltet z.B. die Kosten für das Grab (bei pflegefreien Varianten auch die Pflegekosten), die Beisetzungsgebühr, die Nutzung der Trauerhalle und ggf. der Abschieds- und Kühlräume.

4. Grabgestaltung und Pflege

Hierzu gehören die Kosten für ein Grabmal, eine Grabeinfassung und evtl. die Bepflanzung oder eine Teil-/Vollabdeckung mit Granit. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne dazu.

Wer muss für die Bestattung sorgen und diese bezahlen?

Die Pflicht zur Bestattung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Im Bestattungsgesetz NRW ist festgehalten, dass die nächsten Verwandten einer/eines Verstorbenen in absteigender Reihenfolge bestattungspflichtig sind: Das sind Ehegatten, Lebenspartner in eingetragener Partnerschaft, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkel. Wir haben die entsprechende Seite für Sie verlinkt:
www.recht.nrw.de

Falls die/der Verstorbenen das nicht im Vorfeld anders geregelt hat (z.B. durch einen Treuhandvertrag oder eine Sterbegeldversicherung), sind die Kosten der Bestattung also durch die Bestattungspflichtigen zu tragen. Dies kann zu einer großen finanziellen Belastung führen.

Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir werden gern mit Ihnen zusammen über individuelle Zahlungsmöglichkeiten sprechen und die für Sie richtige Lösung finden.

Wir stehen Ihnen jederzeit für ein Gespräch­ zur Verfügung – Tag und Nacht.

Tel.: 02361 / 2 38 36

Mail: info@bestattungen­-overmann.de